Nächster Auftritt: 26.7.2012 im Schlachthof Wiesbaden. Mit BILDungslücke und Chinese Wrist Burn


Voll breit!

18.April.2011 - 20:56 abgelegt unter: Internet|Meinung | 985 mal gelesen | Keine Kommentare |

Die Tage erging mal wieder so ein unsägliches Cannabis Urteil, mit denen die deutsche Justiz in letzter Zeit vermehrt den armen Konsumenten drangsaliert. Nun darf offensichtlich die Führerscheinstelle, bei geringsten Mengen an THC Carbonsäure im Blut, einen sofortigen Führerscheinentzug anordnen! Ohne ärztliches Gutachten oder MPU!

Im Urteil steht nichts vom THC im Blut, aber dem Verurteiltem wird unterstellt, mit einem THC COOH Gehalt (THC Carbonsäure -Das ist ein wirkungsloses Abbauprodukt vom THC) von 94ng/l notorischer Kiffer zu sein und deshalb nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen.

Dabei führt der Richter die DaldrupTabelle an, die aber genau das nicht besagt, sondern, dass bei einer zweiten Kontrolle (i.d.R. beim ärtzlichen Gutachten) ein Wert höher als 10 ng/l darauf schliessen lassen. Aber eben nicht mit dem Wert, der bei der Kontrolle festgestellt wurde. Auch das der Verurteilte mehrere Gutachten erstellen lassen hat, hat den Richter nicht erweicht.

Jetzt ist es also nicht nur so, dass es eine Null Promillegrenze für Kiffer gibt. Da schon die analytische Nachweisgrenze von THC mit 2 ng/l ausreicht um 500 € Bußgeld latzen zu müssen und mit grosser Wahrscheinlichkeit eine MPU machen zu müssen. Obwohl alle Untersuchungen einen deutlich höheren Grenzwert empfehlen. Da z.T. kaum negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten bei niedrigen Konzentrationen festgestellt wurden. Schon 1997 hat Stephan Quensel eine Grenze von 8-10 ng empfohlen. Insofern ist diese Führerscheinentziehungs Scheiße und das Bußgeld, in den meisten Fällen, eine absolute Schweinerei und Ungerechtigkeit.

Alles in allem, ist dieses Urteil an Unwissenheit und Niedertracht, in den Begründungen, kaum zu überbieten. Aber irgendwie beschleicht mich das Gefühl beim lesen des Urteiltextes, dass der Richter vielleicht auch irgendwelche Drogen nimmt? Lest mal diese Passage durch:

Entgegen der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, dem Oberverwaltungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof vertretenen Auffassung kann dem Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhabers aber nicht bloß dann Bedeutung beigemessen werden, wenn er einen gelegentlichen Cannabiskonsum einräumt. Das Erklärungsverhalten kann vielmehr auch ansonsten von rechtlicher Relevanz sein, weil sich ihm – in Verbindung mit weiteren Gegebenheiten – mit einer für die Überzeugungsbildung hinreichenden Gewissheit entnehmen lässt, dass der betreffende Fahrerlaubnis­inhaber bereits öfter als nur das eine Mal, auf das seine Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss zurückzuführen war, Cannabis zu sich genommen hat. Dem steht die Tatsache nicht entgegen, das die „Gelegentlichkeit“ der Cannabis­einnahme eine der Tatbestandsvoraussetzungen für die – regelmäßige – Fahr­ungeeignetheit nach Maßgabe von Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis­verordnung – FeV – und den Erlass einer Fahrerlaubnisentziehungsverfügung auf dieser Grundlage ist und es deshalb der anordnenden Behörde obliegt, darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass der betreffende Fahr­erlaubnisinhaber nicht lediglich einmalig Cannabis konsumiert hat.

Das ist unglaublich! Welcher Mensch schreibt sowas? Wen möchte er mit diesem verquirltem Zeugs beeindrucken?

Noch mal der Link zum Urteil des OVG Koblenz: 10 B 11400/10.OVG

Und ein paar Links zu Informativen Seiten über Cannabis und Recht:

  • Cannabislegal – sammelt Urteil, Untersuchungen und viele, viele Informationen. Leider hat die Seite keinen Newsfeed, aber die Neuigkeiten, sind immer aktuell.
  • DHV (deutsche Hanfverband) – ist politisch Aktiv und startet immer mal wieder Aktionen oder schreibt Politikern.
  • Verein für Drogenpolitik

Gerechtigkeit!?

29.März.2011 - 09:10 abgelegt unter: Meinung | 1081 mal gelesen | Keine Kommentare |

Der Innenminister von Hessen, ist ein Mann der Tat und sein Verfassungschutz hat grosses geleistet. Fünf islamistische Gewalttätern wurde die Ausreise untersagt. Das sind Veränderungen einer eher rechten Gesinnung, die neu sind. Früher sollten die alle abgeschoben werden, heute läßt man sie im Lande.

Schön, wenn dann der Familienclan so schlagkräftig ist, wie der von Volker Bouffier. Und noch schöner, wenn der Onkel Ministerpräsident ist. So lassen sich lästige Gerichtsverfahren schnell beenden und die prügelnden Verwandten bleiben ungeschoren. Wie die Tage geschehen.

Das ist so konsequent, wie man es von Politikern der CDU erwartet, forderte er doch noch als Innenminister erhöhte Wachsamkeit und hartes Durchgreifen.

Wie formulierte es einst der Tom, in dem BILDungslücke Hit Bananenrepublik:

Recht & Ordnung steht auf euren Fahnen,
für wen das gilt, kann jeder ahnen:
betroffen nicht die Politiker im Land,
betroffen ist der kleine Mann.

Wir leben in einer Bananenrepublik:
Korruption und Geld beherrscht die Politik!