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Hardcore goes Rechts

27.Februar.2009 - 14:12 | Internet | kein Kommentar |
Autor: Struppi

Beim Pantoffelpunk bin ich auf dieses gestossen. Wurde ja endlich auch mal Zeit, dass jemand die häßliche Fratze der Hardcore Bewegung zeigt. Beim NPD Blog ist dann auch eine schöne lange Diskussion entstanden, ob Hardcore rechte Tendenzen hat oder hatte. Wie auch immer, jetzt heißt es aufpassen welche T-shirts man trägt, ansonsten heißt’s bezahlen ….

Oder vielleicht doch nicht?

Die Seite markenmagazin:recht hat die ganze Sache mal etwas genauer analysiert:

Im Musikbereich ist HARDCORE also durchaus als inhaltsbezogene Angabe zu verstehen und wäre z.B. für CDs mangels Unterscheidungskraft nicht schutzfähig. Um in der angemeldeten Klasse Bekleidung die Unterscheidungskraft abzulehnen, bedürfte es etwas mehr Begründungsaufwand und eines wohlwollenden Prüfers beim DPMA.

Allerdings bleibt die Frage, ob der Begriff überhaupt geschützt werden kann, denn:

Voraussetzung für eine Verletzungshandlung nach § 14 Abs. 2 MarkenG ist aber, dass die angegriffene Bezeichnung markenmäßig verwendet wird, also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient

Was bei dem Begriff Hardcore wohl eher nicht der Fall ist, wie es auch das Markenmagazin sieht:

Die Bezeichnung HARDCORE hat aber ihrem Ursprung nach wohl keine originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweisfunktion (anders etwa “klassische Zeichen” wie “Trabant” oder “Ahoj-Brause”).

Ich halte diese ganzen Markengedöns sowieso für reichlich überzogen. Das alles nutzt in erster Linie Leuten, die mit Begriffen, die jeder verwendet, andere abzocken wollen oder Markenrecht- und Abmahnanwälten. Führt also zu mehr Verbrechen, als das es jemanden schützt. Was sich immer wieder zeigt, wenn mal wieder jemand einen Alltagsbegriff schützen lassen will und dann versucht Händler in den Ruin zu treiben.


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